Lieferfenster, Lastenaufzug und der Weg des Schutts
Im Zentrum bestimmt das Umfeld den Ablauf einer Baustelle stärker als die Wohnung. Diese Fragen klären wir deshalb Wochen vor dem ersten Bautag.
Messe- und Geschäftshäuser haben Lasten- und Personenaufzüge, die aber allen Mietern gehören, den Läden ebenso wie den Büros. Wir verkleiden die Kabine und vereinbaren mit der Verwaltung feste Zeiten außerhalb der Stoßzeiten. Ein Komplettbad ergibt anderthalb bis drei Tonnen Schutt, also mehrere Fahrten. Die Hofzufahrten der Messehäuser sind meist nicht befahrbar, deshalb laufen Material und Schutt durch das Haus zur Straße.
Fußgängerzonen wie Grimmaische Straße, Petersstraße oder Hainstraße sind für den Lieferverkehr nur zeitweise offen. Die Zeiten stehen auf den Schildern vor Ort, und danach richten wir Anlieferung und Abholung aus. Große Container sind dort als Sondernutzung kaum genehmigungsfähig, der Schutt geht in Big Bags oder Kleincontainern. Außerhalb der Fenster wäre eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO nötig (Stand Oktober 2026).
In den Bürgerhäusern an Katharinenstraße oder Barfußgäßchen fehlt der Aufzug, und das Treppenhaus steht oft unter Schutz. Wir polstern Geländer und Stufen ab, liefern große Teile zerlegt an und tragen alles von Hand. Das ist im Preis enthalten.
Dazu kommt die Straße. Innerhalb des Rings gilt Tempo 20, öffentliche Stellplätze außerhalb der Parkhäuser gibt es kaum, und rund 30 Straßenabschnitte in Innenstadt und am Ring sind Bewohnerparkzonen. Wo ein Fahrzeug zum Entladen halten muss, beantragen wir eine Halteverbotszone nach § 45 StVO beim Mobilitäts- und Tiefbauamt (Stand Oktober 2026), spätestens 14 behördliche Arbeitstage vorher; die Schilder stehen vier volle Tage vor dem Termin. Sperriges Material kann auch über ein Parkhaus wie die Höfe am Brühl ins Haus kommen.
Und schließlich die Nachbarn im Haus. Ein Aushang nennt Zeitraum und Ansprechpartner, das Wasser stellen wir nur in angekündigten Fenstern ab, und laute Arbeiten liegen am Vormittag oder in den Zeiten, die Läden und Hotels vorgeben. Berühren wir Steigleitung oder Fallstrang, stimmen wir das vorher mit der Verwaltung ab; wie die Zuständigkeiten in einer Eigentümergemeinschaft verteilt sind, steht unter Bad in der Eigentumswohnung.