Vom Hof bis zum Container: der Weg für Material und Schutt
An der Mockauer und der Kieler Straße beginnt die Organisation vor der Wohnungstür. Die
Gründerzeithäuser sind meist viergeschossig und haben in der Regel keinen Aufzug, die
Ritter-Anlage hat drei bis vier Geschosse, ebenfalls ohne Aufzug. Bevor die alte Wanne nach unten geht,
schützen wir Stufen, Handlauf und Ecken mit Vlies und Kantenschutz; das Tragen steckt im
Festpreis.
Für einen Container im Hof müssen Tordurchfahrt und Verwaltung mitspielen. Ist die
Durchfahrt zu schmal, kommt er an die Straße. Dafür braucht es eine Sondernutzungserlaubnis
der Stadt, die nach § 3 der Sondernutzungssatzung der Eigentümer oder Bauherr beim
Mobilitäts- und Tiefbauamt beantragt (Stand Oktober 2026). Eine feste Bearbeitungsfrist
nennt die Stadt nicht, deshalb klären wir den Stellplatz im ersten Gespräch und bereiten
den Antrag mindestens zwei Wochen vorher vor.
Die Halteverbotszone ist ein eigenes Verfahren, eine verkehrsrechtliche Anordnung nach
§ 45 StVO. In den Gründerzeitstraßen mit Längsparken brauchen wir sie fast immer, an der
Mockauer Straße mit ihren Straßenbahngleisen liegt sie meist in einer Seitenstraße. Der
Antrag muss 14 behördliche Arbeitstage vorher beim Mobilitäts- und Tiefbauamt sein, die
Schilder stehen spätestens vier volle Tage vor dem Termin.
In der Weidenhofsiedlung erreicht man die Höfe nur zu Fuß, der Container steht deshalb an
der Straße. Weil die Reihenhäuser Wand an Wand stehen, stemmen und bohren wir nur
vormittags. In der Platte gibt es große Stellplatzflächen und im Punkthochhaus einen Aufzug,
bei den Häusern mit großen Gärten in Mockau-West passt der Container meist aufs Grundstück.
Bauzeit und Wasserabsperrungen melden wir im Mehrfamilienhaus rechtzeitig an die Verwaltung,
ob LWB, Genossenschaft oder privater Eigentümer. Für die Nachbarn hängt
ein Zettel im Treppenhaus, wann das Wasser abgestellt wird und wann es laut wird. Was davon
in der Eigentümergemeinschaft einen Beschluss braucht, steht unter
Bad in der Eigentumswohnung.