Ein guter Teil des Aufwands hängt in Gohlis am Transportweg zwischen Straße und Bad, und
den legt jedes Haus anders fest.
Einen Aufzug gibt es in den drei- bis viergeschossigen Gründerzeithäusern fast nie, also
tragen unsere Leute alles über die Holz- oder Terrazzostufen. Vorher bekommen die Stufen
Vlies, das Geländer Kantenschutz und die Wohnungstür Folie, und im Flur steht eine
Staubschutzwand. Bei Wohnungen im Seitenflügel oder Hinterhaus führt der Weg zusätzlich über
den Hof. Viele Vorderhäuser haben eine Tordurchfahrt, und reicht deren Höhe, fährt der
Transporter bis in den Hof; gemessen wird das beim ersten Termin.
Parkraum ist in Gohlis-Süd knapp: Die Stadt nennt eine Auslastung von 90 bis über 100 Prozent, und der Ortsteil gehört zur zweiten Stufe beim Ausweiten des Bewohnerparkens, der
die Verwaltung im April 2026 zugestimmt hat. Auf der Georg-Schumann-Straße liegen die Gleise
der Linien 10 und 11 mittig, Entladen auf der Fahrbahn ist unmöglich. Für Abbruch und
Anlieferung beantragen wir beim Mobilitäts- und Tiefbauamt eine Halteverbotszone. Vorlauf:
14 behördliche Arbeitstage, Schilder vier volle Tage vorher, Gebühr ab 32 Euro. Wir planen
diese drei Wochen fest ein.
Anderthalb bis drei Tonnen Schutt kommen bei einem Komplettbad zusammen. Ein Container auf
der Straße gilt als Sondernutzung, und nach der Leipziger Satzung beantragt sie der
Eigentümer oder Bauherr, nicht der Handwerksbetrieb. In den engen Blöcken setzen wir darum
meist auf Big Bags: Sie stehen über Nacht verschlossen im Hof, ein Fahrzeug holt sie
gesammelt ab. Entsorgung und Nachweise sind Teil des Festpreises.
Auch die Nachbarschaft wird eingebunden. Die Hausverwaltung erhält von uns einen
schriftlichen Zeitplan mit allen Absperrungen, ein Aushang im Treppenhaus nennt Tag und
Uhrzeit, und muss das Wasser am Strang abgestellt werden, erfahren alle Parteien das
spätestens am Vortag. Wofür eine Eigentümergemeinschaft beschließen muss, klärt
Bad in der Eigentumswohnung.
In Gohlis-Süd lag seit Juni 2019 ein Aufstellungsbeschluss für eine soziale
Erhaltungssatzung vor, doch am 12. Februar 2025 hat der Stadtrat beschlossen, darauf zu
verzichten. Ob umgebaut wird, entscheidet damit allein der Eigentümer, anders als im
benachbarten Eutritzsch. Offen bleibt nur der Denkmalschutz, und den prüfen wir vor dem
Angebot.