In Lindenau saniert meist der Eigentümer, während der Mieter wohnen bleibt; nur 4 bis 7 Prozent der Bewohner leben im Eigentum. Deshalb kommen Ankündigung und Terminplan zuerst, die Bemusterung folgt danach.
Auf die Miete umlegen lassen sich nach § 559 BGB jährlich acht Prozent der Modernisierungskosten, abzüglich des Anteils, der ohnehin Instandhaltung gewesen wäre, in sechs Jahren höchstens drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche und zwei Euro, wenn die Miete unter sieben Euro liegt. Bei Kosten bis 10.000 Euro je Wohnung reicht nach § 559c BGB ein Pauschalabzug von 30 Prozent statt der Einzelaufstellung.
Dazu kommt in Lindenau das soziale Erhaltungsrecht. Zwei Satzungen nach § 172 BauGB gelten seit dem 5. Juli 2020: „Alt-Lindenau“ mit rund 101 Hektar, 18.000 Einwohnern und knapp 10.400 Wohnungen zwischen Georg-Schwarz-Straße, Angerstraße und Lützner Straße, und „Lindenau“ mit rund 6.700 Wohnungen zwischen Lützner Straße, Karl-Heine-Straße und Karl-Heine-Kanal. Neulindenau mit dem Dunckerviertel liegt außerhalb.
In beiden Gebieten braucht jede Änderung an der Wohnung eine erhaltungsrechtliche Genehmigung des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung, auch wenn nach Sächsischer Bauordnung kein Bauantrag nötig ist, für bewohnte wie für leere Wohnungen.
Das Amt entscheidet innerhalb eines Monats nach Eingang. Ein Bad mit Grundausstattung, also WC, Waschbecken, Wanne oder Dusche und Fliesen an Wand und Boden, gilt nach dem Leipziger Standard als zeitgemäß und wird regelmäßig genehmigt, auch wenn dafür der Grundriss angefasst wird. Ein zweites Bad oder eine Ausstattung weit über dem Standard braucht eine Begründung. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert nach § 213 BauGB ein Bußgeld bis 30.000 Euro. Vor dem Angebot klären wir, ob Ihre Adresse in eines der beiden Gebiete fällt.
Damit Umlage und Steuerbonus später nachprüfbar sind, stehen Modernisierung und Instandsetzung auf unserer Rechnung getrennt, bei selbst genutzten Wohnungen zusätzlich der Lohnanteil nach § 35a EStG.