Treppenhaus, Tordurchfahrt und Halteverbotszone
Wie ruhig eine Baustelle in Reudnitz läuft, hängt auch am Weg ins Haus. Die Gründerzeithäuser haben meist vier Geschosse und keinen Aufzug, also gehen Wanne, Estrich, Fliesen und Möbel über die Treppe. Stufen, Geländer und Wohnungstüren decken wir vor dem ersten Tag ab, und liegt Ihre Wohnung ganz oben, steckt dieser Weg von Anfang an im Zeitplan.
Für den Schutt braucht es einen Sammelplatz. Gibt die Verwaltung den Hof frei, stehen dort Big Bags, die durch die Tordurchfahrt abgeholt werden, sofern deren Höhe reicht. Sonst kommt ein Container an die Straße, und dafür melden wir eine Halteverbotszone nach § 45 StVO beim Mobilitäts- und Tiefbauamt an: spätestens 14 behördliche Arbeitstage vorher, die Schilder stehen vier volle Tage vor dem Termin, die Gebühr beginnt bei 32 Euro. Auf Dresdner Straße, Riebeckstraße und Prager Straße fährt die Straßenbahn, dort liegt die Zone in der Seitenstraße.
Der Container selbst ist eine Sondernutzung nach der Leipziger Sondernutzungssatzung von 2023. Den Antrag stellt der Eigentümer oder Bauherr, nicht der Betrieb; wir bereiten ihn vor. Die Gebühr liegt je nach Zone bei 8 bis 13 Cent je Quadratmeter und Tag, auf rund acht Quadratmetern für zwei Wochen also bei grob 9 bis 15 Euro plus Bescheid, Stand Oktober 2026. Eine Bearbeitungsfrist nennt die Stadt nicht, deshalb planen wir mindestens zwei Wochen ein. Bewohnerparken gibt es in Reudnitz nicht, der Parkdruck ist trotzdem hoch.
Im Mietshaus gehört Rücksicht dazu. Wann es laut wird, steht vorher per Aushang im Treppenhaus; gestemmt wird nur an den ersten zwei bis drei Tagen, und eine Mittagsruhe aus der Hausordnung halten wir ein. Absperrungen am Strang stimmen wir mit Verwaltung und Nachbarn ab, und sie dauern Stunden. Nach jedem Arbeitstag wird gefegt, Folie und Vlies bleiben bis zur Abnahme liegen.