Denkmalschutz und Erhaltungssatzung treffen Bäder in Neustadt-Neuschönefeld öfter als
anderswo in der Stadt. Für die bloße Erneuerung eines bestehenden Bades bleibt in beiden
Fällen mehr Freiheit, als man denkt.
In der sächsischen Denkmalliste stehen rund 340 Häuser des Ortsteils als Einzeldenkmale,
darunter 37 in der Ludwigstraße, 35 in der Mariannenstraße und ein Großteil der
Eisenbahnstraße. Der Schutz gilt Fassade, Treppenhaus und Türen; Wanne, Becken und WC Ihrer
Wohnung fallen nicht darunter, und so ist innen mehr möglich, als oft vermutet wird. Erst bei
Änderungen, die von außen zu sehen sind, zum Beispiel einem Lüftungsgitter in der
Hoffassade, oder bei einem Eingriff in eine Stuckdecke redet das Amt für Bauordnung und
Denkmalpflege mit. Das klären wir vorab, damit die Baustelle nicht auf einen Bescheid warten
muss.
Der ganze Ortsteil liegt zudem im sozialen Erhaltungsgebiet Eisenbahnstraße,
rechtsverbindlich seit dem 5. Juli 2020, rund 118 Hektar mit 12.400 Wohnungen. Dort braucht
jede Änderung einer Wohnung eine erhaltungsrechtliche Genehmigung nach § 173 BauGB, auch wenn
nach Sächsischer Bauordnung kein Bauantrag nötig ist, und auch in bewohnten oder selbst
genutzten Wohnungen. Zuständig ist das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung im
Technischen Rathaus an der Prager Straße, und es entscheidet innerhalb eines Monats nach
Antragseingang. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert ein Bußgeld bis 30.000 Euro, § 213 BauGB.
Was genehmigt wird, regelt der Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard, Stand September
2024. Regelmäßig genehmigungsfähig ist ein Bad mit Grundausstattung: WC, Waschbecken, Wanne
oder Dusche, Wand- und Bodenfliesen, auch mit dem dafür nötigen Eingriff in den Grundriss.
Der Ersatz von Wanne, Fliesen und Leitungen im bestehenden Grundriss gilt als zeitgemäßer
Standard. Ein zweites WC geht nur in Wohnungen ab vier Zimmern, ein barrierefreier Umbau wird
im Einzelfall geprüft, Fußbodenheizung und zweites Bad ebenso. Nicht genehmigt wird die
Auflösung einer separaten Küche für ein größeres Bad. Gestellt wird der Antrag vom
Eigentümer. Welche Ihrer Wünsche genehmigt werden müssen, hören Sie beim ersten Termin, lange
bevor Material bestellt wird.