Tordurchfahrt, Hof und Halteverbot an der Karli
Bevor der erste Bautag kommt, muss vor dem Haus einiges geregelt sein. Konkret geht es um den Weg ins Haus, die Information der Nachbarn und einen Stellplatz für Lieferwagen und Container.
Zuerst der Weg nach oben. Die Vorderhäuser der Gründerzeit haben vier bis fünf Geschosse und selten einen Aufzug. Wir decken Stuck und Terrazzo im Treppenhaus ab, große Teile kommen zerlegt die Treppe hinauf und werden oben montiert. Für das Tragen berechnen wir nichts extra, es steckt im Festpreis.
Hinter dem Vorderhaus kommt der Hof. Viele Gründerzeithäuser an Brandvorwerk-, Koch-, Arndt- oder Kantstraße haben eine Tordurchfahrt, dahinter liegt ein Hof mit Werkstätten oder Grün. Ob Big Bags dort stehen dürfen und ob ein Fahrzeug unter der Durchfahrt hindurchpasst, klären wir vorher mit der Verwaltung. Bleibt nur die Straße, braucht der Container eine Sondernutzungserlaubnis, die nach § 3 der Sondernutzungssatzung der Eigentümer oder Bauherr beantragt (Stand Oktober 2026). Die Unterlagen bereiten wir mindestens zwei Wochen vorher vor.
Das größte Thema ist das Parken. Der Parkdruck ist hoch, obwohl viele Haushalte ohne Auto leben, und Bewohnerparken gibt es nicht. Für Lieferungen richten wir fast immer eine Halteverbotszone nach § 45 StVO ein: Der Antrag muss 14 behördliche Arbeitstage vorher gestellt sein, die Schilder stehen vier volle Tage vor dem Termin. An der Karl-Liebknecht-Straße fahren die Linien 10 und 11 in der Mitte, dort legen wir die Zone in die Seitenstraße.
Bleiben die Nachbarn. Im Schnitt teilen sich hier elf Wohnungen ein Haus. Stemmen und Abbruch erledigen wir deshalb vormittags, ebenso die Anlieferung an der Kneipenmeile zwischen Südplatz und Kurt-Eisner-Straße. Wird das Wasser im Strang abgesperrt, dann nur für wenige Stunden und mit Aushang im Hausflur, auf dem steht, wen man anrufen kann.