Wo Ihr Eigentum endet
Gefühlt reicht Ihr Eigentum bis zur Wohnungstür, rechtlich zieht sich eine unsichtbare Grenze mitten durchs Bad. Das Wohnungseigentumsgesetz fragt nach der Funktion: Dient ein Bauteil allein Ihrer Wohnung und lässt es sich entfernen, ohne das Gebäude zu beeinträchtigen, ist es Sondereigentum. Trägt es das Haus oder versorgt es auch die Nachbarn, bleibt es Gemeinschaftseigentum, selbst innerhalb Ihrer Wand. Laut Zensus 2022 gehören in Leipzig 27,5 Prozent aller Wohnungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
| Ihr Sondereigentum | Gemeinschaftseigentum |
|---|---|
| Fliesen, Bodenbelag, Anstrich, Silikonfugen | Estrich und Abdichtung darunter |
| Wanne, Dusche, WC, Waschtisch, Armaturen | Steigleitung und Fallrohr, auch in Ihrer Wand |
| Leitungen nach dem Abzweig in Ihre Wohnung | Leitungen bis zum Abzweig mit Absperrventil |
| Zimmertüren, Steckdosen, Leuchten, Badmöbel | Lüftungsschacht, Badfenster, Wohnungseingangstür |
| Nichttragende Trennwände in der Wohnung | Geschossdecke, tragende Wände, Schallschutz |
Die erste Zeile rechts überrascht viele Eigentümer: Estrich und Abdichtung zählen zum Gebäude, obwohl Sie jeden Tag darauf stehen. Eine Badrenovierung, die lediglich neu fliest, bleibt deshalb ganz Ihre Angelegenheit. Sobald der Estrich für einen neuen Aufbau geöffnet wird, ist Gemeinschaftseigentum im Spiel.



